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Stand: Mai 2026 — Version 1.0

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gordion Treuhand GmbH, Schaffhauserstrasse 55, 8152 Opfikon („Gordion”) und Kund:innen, die Treuhand-, Buchhaltungs-, Steuer- oder verwandte Dienstleistungen in Anspruch nehmen („Kundschaft”). Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, sofern Gordion ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Gordion oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag (Offerte, Abonnement-Bestätigung oder gesondertem Mandatsvertrag) sowie aus dem auf der Website beschriebenen Paket.

Gordion erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines verantwortungsvollen Treuhänders. Eine Erfolgsgarantie wird nicht abgegeben, insbesondere nicht hinsichtlich behördlicher Entscheide.

3. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt Gordion alle für die Auftragsausführung notwendigen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten der Kundschaft.

4. Honorar, Auslagen und Zahlungskonditionen

  • Treuhand-Abo: Die Honorare sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Die jeweiligen Pakete und Preise sind auf der Website (/service/treuhand-abo/) sowie in der Abo-Bestätigung aufgeführt.
  • Einzelaufträge / V.A.S.: Die Verrechnung erfolgt nach Stunden- oder Pauschalansatz gemäss Offerte. Mehraufwendungen sind separat zu vergüten.
  • Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsstellung.
  • Auslagen: Effektive Auslagen (Notariat, Handelsregister, Porti, Gebühren etc.) werden separat in Rechnung gestellt.
  • Mehrwertsteuer: Alle Preise verstehen sich in CHF und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist Gordion berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung in Rechnung zu stellen und die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Treuhand-Abo: Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Folgemonats schriftlich gekündigt werden, sofern in der Abo-Bestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Einzelaufträge: Aufträge können von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

Übergabe: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses übergibt Gordion der Kundschaft die für die weitere Mandatsführung erforderlichen Unterlagen, sofern alle offenen Rechnungen beglichen sind.

6. Haftung

Gordion haftet für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf das pro Mandat bezogene Jahreshonorar beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag, der durch die Berufshaftpflichtversicherung von Gordion gedeckt ist.

Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben durch die Kundschaft oder durch behördliche Entscheide.

Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei [TODO: Versicherungsgesellschaft + Police-Nr. ergänzen].

7. Geheimhaltung und Datenschutz

Gordion behandelt alle im Rahmen der Mandate erhaltenen Informationen streng vertraulich. Die Mitarbeitenden sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach Massgabe unserer Datenschutzerklärung sowie der einschlägigen Vorschriften (revDSG, DSGVO für EU-Kundschaft).

Zur Erbringung der Leistungen kann es notwendig sein, Daten an Dritte (Behörden, Banken, Versicherungen, Notariate) weiterzugeben. Die Kundschaft erteilt hierzu die erforderliche Ermächtigung.

8. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Gordion bewahrt geschäftsrelevante Unterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (Art. 962 OR) auf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet, sofern die Kundschaft nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt.

Originalunterlagen werden auf Wunsch jederzeit gegen Kostenersatz herausgegeben, sofern keine offenen Rechnungen bestehen.

9. Schlussbestimmungen

  • Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail).
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener Kaufrechts.
  • Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

Diese AGB sind eine Vorlage und müssen vor produktivem Einsatz durch eine Anwältin oder einen Anwalt geprüft werden. Insbesondere die Haftungsbeschränkung, die Mahngebühren und die genauen Kündigungsmodalitäten sollten an die tatsächlichen Verhältnisse von Gordion angepasst werden.

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